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   SG Oldenburg, 23.09.2005 - S 41 AL 410/03   

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SG Oldenburg, 23.09.2005 - S 41 AL 410/03 (https://dejure.org/2005,97920)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 23.09.2005 - S 41 AL 410/03 (https://dejure.org/2005,97920)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 23. September 2005 - S 41 AL 410/03 (https://dejure.org/2005,97920)
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  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.09.2005 - S 41 AL 410/03
    Das Gericht hat die Beteiligten auf die Urteile des Bundessozialgerichtes vom 09.12.2004 (B 7 AL 30/04 R, B 7 AL 44/04 R, B 7 AL 56/04 R) hingewiesen (Verfügung vom 12.04.2005).

    So hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil mit dem Az: B 7 AL 30/04 R wörtlich ausgeführt: "Eine Rolle spielen könnte dabei auch das Lebensalter des Klägers und dessen konkrete Aussichten, noch jemals zusätzliches Vermögen selbst aufzubauen, obgleich dies allein keinen Härtefall darstellt." Ferner hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 14.09.2005 (B 11a/11 AL 71/04 R) ausgeführt, zwar könne eine Härte nicht allein aus der Dauer der Arbeitslosigkeit des Klägers hergeleitet werden, jedoch könne die Unterbre-chung oder Verringerung der Erwerbsfähigkeit zum Zwecke der Kindererziehung dazu führen, dass über die Freibeträge hinaus Altersvorsorgevermögen unberücksichtigt blei-ben müsse.

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.09.2005 - S 41 AL 410/03
    Das Gericht hat die Beteiligten auf die Urteile des Bundessozialgerichtes vom 09.12.2004 (B 7 AL 30/04 R, B 7 AL 44/04 R, B 7 AL 56/04 R) hingewiesen (Verfügung vom 12.04.2005).
  • BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.09.2005 - S 41 AL 410/03
    So hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil mit dem Az: B 7 AL 30/04 R wörtlich ausgeführt: "Eine Rolle spielen könnte dabei auch das Lebensalter des Klägers und dessen konkrete Aussichten, noch jemals zusätzliches Vermögen selbst aufzubauen, obgleich dies allein keinen Härtefall darstellt." Ferner hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 14.09.2005 (B 11a/11 AL 71/04 R) ausgeführt, zwar könne eine Härte nicht allein aus der Dauer der Arbeitslosigkeit des Klägers hergeleitet werden, jedoch könne die Unterbre-chung oder Verringerung der Erwerbsfähigkeit zum Zwecke der Kindererziehung dazu führen, dass über die Freibeträge hinaus Altersvorsorgevermögen unberücksichtigt blei-ben müsse.
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 56/04 R

    Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.09.2005 - S 41 AL 410/03
    Das Gericht hat die Beteiligten auf die Urteile des Bundessozialgerichtes vom 09.12.2004 (B 7 AL 30/04 R, B 7 AL 44/04 R, B 7 AL 56/04 R) hingewiesen (Verfügung vom 12.04.2005).
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